MVV / 365-Euro-Ticket

MVV / 365-Euro-Ticket

 

Das 365-Euro-Ticket ist eine Jahreskarte der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) für Schülerinnen und Schüler und eine flexible Alternative zum Schulbus.

Es ist rund um die Uhr, an 365 Tagen eines Schuljahres und auch in der Freizeit im gesamten MVV-Gebiet gültig.

 

 

Wer ist berechtigt?

 

Grundsätzlich besteht eine Berechtigung bei folgenden Entfernungen:

 

  • P1-P4: mehr als 2 km
  • ab P5: mehr als 3 km (S6/S7: bitte RBS & S6/S7 Absätze lesen)

Maßgeblich ist der kürzeste fußläufige Schulweg (einfache Strecke).

Die Berechnung erfolgt in der Regel über Google Maps oder das Rauminformationssystem Bayern (RISBy)

 

 

Familien im Münchner Stadtgebiet (Postleitzahlen 80000-81999)

 

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten in der Regel durch die Stadt München bzw. den Freistaat Bayern übernommen.

 

 

Familien außerhalb des Stadtgebiets

 

Auch hier kann das 365-Euro-Ticket eine geeignete Lösung sein.

  • Kostenbeteiligung: 20 %
  • Berechnung erfolgt auf Grundlage der städtischen Vorgaben

 

 

Wo erfolgt die Antragstellung?

 

Die Antragstellung erfolgt je nach Wohnort und Jahrgang über unterschiedliche Stellen:

 

 

Antrag über die Elternvereinigung (EV-ESM):

 

Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Münchner Stadtgebiet (PLZ 80000–81999) und in den Jahrgängen P1 bis S5 erfolgt die Buchung über das EV-ESM Booking System: https://ev-esm-booking.org/

(Falls Ihr Kind neu an der ESM ist oder Sie das Transportmittel wechseln, lesen Sie bitte die folgenden RBS-Abschnitte.)

 

Unter Dienstleistungen im linken Menü gehen Sie bitte zu Buchungen verwalten und wählen Sie die Transportoption aus, die Sie buchen möchten.

    • Bitte stellen Sie sicher, dass in der oberen rechten Ecke das richtige Schuljahr (2026/2027) ausgewählt ist
    • Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail
    • Den Status Ihrer Buchung können Sie jederzeit im EV-ESM Booking System einsehen

 

 

Antrag über die Stadt München (RBS):

 

Familien mit Wohnsitz außerhalb des Münchners Stadtgebiets sowie berichtigte S6/S7 Kindern, erwerben das 365-Euro-Ticket bitte eigenständig an den bekannten Verkaufsstellen.

Die Kostenrückerstattung erfolgt ausschließlich über das Referat für Bildung und Sport (RBS):

 

Fahrtkostenerstattung Schulweg – Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges – Landeshauptstadt München

 

Für folgende Gruppen erfolgt die Kostenrückerstattung ausschließlich über die Stadt München (RBS):

 

      • Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb des Münchner Stadtgebiets
      • berechtigte Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge S6 und S7

 

 

Zusätzlicher Antrag über die Stadt München (RBS):

 

Ein zusätzlich Antrag über die Stadt München ist erforderlich insbesondere für:

 

 

Förderung & Kostenrückerstattung:

 

Die Prüfung einer möglichen Kostenübernahme oder Erstattung erfolgt über die Stadt München.

Bitte beachten Sie:

      • Die Entscheidung liegt bei der Stadt
      • Die Elternvereinigung ist an diesem Verfahren nicht beteiligt

 

 

Erstattung & Unterlagen:

 

Für eine mögliche Erstattung sollten folgende Nachweise aufbewahrt werden:

      • Ticket / Rechnung
      • Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug)
      • ggf. Schulbescheinigung
      • ggf. Antragsunterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, legt die Stadt München fest.
Ohne entsprechende Nachweise kann eine Erstattung ggf. nicht erfolgen.

 

 

Schulbescheinigung:

 

In bestimmten Fällen (z.B. für ältere Jahrgänge oder besondere Anträge) kann eine Schulbescheinigung erforderlich sein.

Diese wird von der Schule ausgestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Schulrezeption.

 

 

Verspätete Anträge:

 

Anträge nach Ablauf der Frist werden in der Regel erst im Zeitraum Oktober/November bearbeitet.

Bis zur Ausgabe des Tickets müssen die Beförderungskosten zunächst selbst getragen werden.

 

 

Gastschüler:

 

Ein MVV-Ticket kann beantragt werden, wenn:

          • die Mindestentfernung erfüllt ist
          • die Gastfamilie Mitglied der EV-ESM ist
          • der Aufenthalt mindestens 6 Monate beträgt

 

 

S6 / S7:

 

Familien von berechtigten S6/S7 Kindern erwerben das 365-Euro-Ticket bitte eigenständig an den bekannten Verkaufsstellen.
Die Kostenrückerstattung erfolgt ausschließlich über das Referat für Bildung und Sport (RBS):

 

Fahrtkostenerstattung Schulweg – Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges – Landeshauptstadt München

 

  • Für diese Jahrgänge (S6/S7) gelten besondere gesetzliche Regelungen.
  • Eine Erstattung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Familienbelastungsgrenze).

Bitte prüfen Sie dies direkt über die Stadt München oder www.mvg.de

 

 

Frist: 05 – 22. Mai 2026

 

Nach Ablauf der Frist kann eine rechtzeitige Bearbeitung (Ticket zum Schuljahresbeginn) nicht garantiert werden.

 

 

Verwaltungskostenbeitrag:

 

Für die Bearbeitung fällt ein Beitrag von 15 € pro Antrag an.

 

 

Hinweis:

Pro Kind kann nur eine Transportlösung genutzt werden: Schulbus/Personenbeförderung oder MVV/365-Euro-Ticket