MVV / 365-Euro-Ticket
Das 365-Euro-Ticket ist eine Jahreskarte der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) für Schülerinnen und Schüler und eine flexible Alternative zum Schulbus.
Es ist rund um die Uhr, an 365 Tagen eines Schuljahres und auch in der Freizeit im gesamten MVV-Gebiet gültig.
Wer ist für ein kostenloses MVV / 365-Ticket berechtigt?
Grundsätzlich besteht eine Berechtigung bei folgenden Entfernungen:
- P1-P4: mehr als 2 km
- ab P5-S5: mehr als 3 km (S6/S7: bitte unten S6/S7 Absätze lesen)
Maßgeblich ist der kürzeste fußläufige Schulweg (einfache Strecke).
Die Berechnung erfolgt in der Regel über Google Maps oder das Rauminformationssystem Bayern (RISBy)
Familien im Münchner Stadtgebiet (Postleitzahlen 80000-81999)
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten in der Regel durch die Stadt München bzw. den Freistaat Bayern übernommen.
Familien außerhalb des Stadtgebiets
Auch hier kann das 365-Euro-Ticket eine geeignete Lösung sein.
- Kostenbeteiligung: 20 %
- Berechnung erfolgt auf Grundlage der städtischen Vorgaben
Wo erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt je nach Wohnort und Jahrgang über unterschiedliche Stellen:
Familien mit Wohnsitz innerhalb des Münchner Stadtgebiets (PLZ 80000–81999) und in den Jahrgängen P1 bis S5:
B) Familien außerhalb des Münchner Stadtgebiets, S6/S7-Regelung:
Familien mit Wohnsitz außerhalb des Münchners Stadtgebiets sowie S6/S7 Kindern, erwerben das 365-Euro-Ticket bitte eigenständig an den bekannten MVG-Verkaufsstellen oder online unter: https://www.mvg.de/abos-tickets/abos/365-euro-ticket-mvv.html
Antrag über die Stadt München (RBS):
Ein Antrag über die Stadt München ist erforderlich insbesondere für:
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- Alle neuen Schülerinnen und Schüler der ESM
- Schülerinnen und Schüler, die erstmals öffentliche Verkehrsmittel nutzen
- Schülerinnen und Schüler, die auf ein anderes Verkehrsmittel wechseln (Bus ⇄ MVV)
- Schülerinnen und Schüler bei jedem Umzug bzw. Adresswechsel
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- Fahrtkostenerstattung Schulweg – Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges – Landeshauptstadt München
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Förderung & Kostenrückerstattung:
Die Prüfung einer möglichen Kostenübernahme oder Erstattung erfolgt über die Stadt München.
Bitte beachten Sie:
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- Die Entscheidung liegt bei der Stadt
- Die Elternvereinigung ist an diesem Verfahren nicht beteiligt
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Erstattung & Unterlagen:
Für eine mögliche Erstattung sollten folgende Nachweise aufbewahrt werden:
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- Ticket / Rechnung
- Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug)
- ggf. Schulbescheinigung
- ggf. Antragsunterlagen
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Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, legt die Stadt München fest.
Ohne entsprechende Nachweise kann eine Erstattung ggf. nicht erfolgen.
Schulbescheinigung:
In bestimmten Fällen (z.B. für ältere Jahrgänge oder besondere Anträge) kann eine Schulbescheinigung erforderlich sein.
Diese wird von der Schule ausgestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Schulrezeption.
Verspätete Anträge:
Anträge nach Ablauf der Frist werden in der Regel erst im Zeitraum Oktober/November bearbeitet.
Bis zur Ausgabe des Tickets müssen die Beförderungskosten zunächst selbst getragen werden.
Gastschüler:
Ein MVV-Ticket kann beantragt werden, wenn:
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- die Mindestentfernung erfüllt ist
- die Gastfamilie Mitglied der EV-ESM ist
- der Aufenthalt mindestens 6 Monate beträgt
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S6 / S7:
Familien von S6/S7 Kindern erwerben das 365-Euro-Ticket bitte eigenständig an den bekannten MVG-Verkaufsstellen oder online unter: https://www.mvg.de/abos-tickets/abos/365-euro-ticket-mvv.html
Die Kostenrückerstattung erfolgt ausschließlich für berechtigte S6/S7 Kinder über das Referat für Bildung und Sport (RBS):
- Für diese Jahrgänge (S6/S7) gelten besondere gesetzliche Regelungen.
- Eine Erstattung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- über 3km Schulweg + ab 3 Kinder im Haushalt
oder - über 3km Schulweg + z.B. Familienbelastungsgrenze
- über 3km Schulweg + ab 3 Kinder im Haushalt
Bitte prüfen Sie dies direkt über die Stadt München – Rubrik: Fragen & Antworten!
Frist: 05 – 22. Mai 2026
Nach Ablauf der Frist kann eine rechtzeitige Bearbeitung (Ticket zum Schuljahresbeginn) nicht garantiert werden.
Verwaltungskostenbeitrag:
Es fallen keine Kosten seitens der EV an, die 365-Euro-Ticket Abwicklung erfolgt direkt über die MVG.
Hinweis:
Pro Kind kann nur eine Transportlösung genutzt werden: Schulbus/Personenbeförderung oder MVV/365-Euro-Ticket