MVV / 365-Euro-Ticket

MVV / 365-Euro-Ticket

 

Das 365-Euro-Ticket ist eine Jahreskarte der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) für Schülerinnen und Schüler und eine flexible Alternative zum Schulbus.

Es ist rund um die Uhr, an 365 Tagen eines Schuljahres und auch in der Freizeit im gesamten MVV-Gebiet gültig.

 

 

Wer ist für ein kostenloses MVV / 365-Ticket berechtigt?

 

Grundsätzlich besteht eine Berechtigung bei folgenden Entfernungen:

 

  • P1-P4: mehr als 2 km
  • ab P5-S5: mehr als 3 km (S6/S7: bitte unten S6/S7 Absätze lesen)

 

Maßgeblich ist der kürzeste fußläufige Schulweg (einfache Strecke).

Die Berechnung erfolgt in der Regel über Google Maps oder das Rauminformationssystem Bayern (RISBy)

 

 

Familien im Münchner Stadtgebiet (Postleitzahlen 80000-81999)

 

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten in der Regel durch die Stadt München bzw. den Freistaat Bayern übernommen.

 

 

Familien außerhalb des Stadtgebiets

 

Auch hier kann das 365-Euro-Ticket eine geeignete Lösung sein.

  • Kostenbeteiligung: 20 %
  • Berechnung erfolgt auf Grundlage der städtischen Vorgaben

 

 

Wo erfolgt die Antragstellung?

 

Die Antragstellung erfolgt je nach Wohnort und Jahrgang über unterschiedliche Stellen:

 

 

Familien mit Wohnsitz innerhalb des Münchner Stadtgebiets (PLZ 80000–81999) und in den Jahrgängen P1 bis S5:

 

 

Schritt 1: Bitte stellen Sie pro Kind online einen Antrag bei der Stadt München unter: https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/05/05/kostenfreiheit/index
Dazu bitte als Auswahl ESM (Europäische Schule) auswählen und folgen dem weiteren Prozess (auch ohne id.Bund /BundID /BayernID Anmeldung möglich).

 

 

Sollten Sie noch keinen Account haben, registrieren Sie sich bitte im o.g. MVG Portal und fügen Ihre Kinder hinzu.

 

 

Schritt 3: Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung von Schritt 1 (Antrag auf Kostenfreiheit) einen QR-Code pro Kind voraussichtlich in der 1. Juli Woche in einer separaten E-Mail der Stadt München zugeschickt. Mit diesem beantragen Sie bitte im neuen o.g. MVG-Portal das 365-Euro MVV Ticket, Anleitung: DE_Bestellung-365-Euro-Ticket

 

 

Bitte ausschließlich über das (neue) MVG Portal die Bestellung des MVV-365-Euro-Tickets mit dem QR Code abwickeln. Die MVV Chipkarte wird Ihnen automatisch an Ihre Meldeadresse geschickt.

 

 

Wichtiger Hinweis: Das aktuelle Genehmigungsschreiben der Stadt enthält teilweise noch Hinweise zum alten Verfahren. Bitte ignorieren Sie diese. Die Chipkarte / 365-Euro-Ticket wird nach der Bestellung direkt an Ihre Wohnadresse versandt.

 

 

B) Familien außerhalb des Münchner Stadtgebiets, S6/S7-Regelung:

 

Familien mit Wohnsitz außerhalb des Münchners Stadtgebiets sowie S6/S7 Kindern, erwerben das 365-Euro-Ticket bitte eigenständig an den bekannten MVG-Verkaufsstellen oder online unter: https://www.mvg.de/abos-tickets/abos/365-euro-ticket-mvv.html

Sollten Sie noch keinen Account haben, registrieren Sie sich bitte im MVG Portal und fügen Ihre Kinder hinzu.

 

 

Schritt 2: Bitte erwerben Sie selbständig das MVV-365-Euro-Ticket: online https://www.mvg.de/abos-tickets/abos/365-euro-ticket-mvv.html  (Bitte dazu das jeweilige Kind auswählen & 365-Euro-Ticket auswählen)

 

 

Schritt 3: Antrag auf Kostenfreiheit
Falls in 2026/2027 noch nicht geschehen, stellen Sie Bitte pro Kind online einen Antrag bei der Stadt München unter: https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/05/05/kostenfreiheit/index
Dazu bitte als Auswahl ESM (Europäische Schule) auswählen und folgen dem weiteren Prozess (auch ohne id.Bund /BundID /BayernID Anmeldung möglich).

 

 

Schritt 4: Antrag auf Rückerstattung
Da Sie die Kosten vorstrecken, müssen Sie anschließend die Kosten einfordern und zwar ausschließlich über das Referat für Bildung und Sport (RBS) unter: https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/05/05/kostenfreiheit/index

 

 

Hinweis der RBS:
– Die Kostenerstattung kann frühestens zum 15. Juli eines jeden Schuljahres gestellt werden da Beförderungskosten von mindestens 10 Monaten nachzuweisen sind.
– Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens bis zum 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.

 

 

Schulbestätigung berechtigte S6/S7 MVV Kinder: (falls in 2026/2027 noch nicht geschehen) S6/S7 bitte das bekannte Formular www.mvg.de/dam/jcr:196684fc-c319-4191-876c-f7f153e33899/Schulbestaetigung.pdf ausfüllen und beim Sekretariat stempeln lassen!

 

 

Wichtiger Hinweis: Das aktuelle Genehmigungsschreiben der Stadt enthält teilweise noch Hinweise zum alten Verfahren. Bitte ignorieren Sie diese. Die Chipkarte / 365-Euro-Ticket wird nach der Bestellung direkt an Ihre Wohnadresse versandt bzw. S6/S7 auch als Handyticket möglich.

 

 

Antrag über die Stadt München (RBS):

 

Ein Antrag über die Stadt München ist erforderlich insbesondere für:

 

 

Förderung & Kostenrückerstattung:

 

Die Prüfung einer möglichen Kostenübernahme oder Erstattung erfolgt über die Stadt München.

Bitte beachten Sie:

      • Die Entscheidung liegt bei der Stadt
      • Die Elternvereinigung ist an diesem Verfahren nicht beteiligt

 

 

Erstattung & Unterlagen:

 

Für eine mögliche Erstattung sollten folgende Nachweise aufbewahrt werden:

      • Ticket / Rechnung
      • Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug)
      • ggf. Schulbescheinigung
      • ggf. Antragsunterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, legt die Stadt München fest.
Ohne entsprechende Nachweise kann eine Erstattung ggf. nicht erfolgen.

 

 

Schulbescheinigung:

 

In bestimmten Fällen (z.B. für ältere Jahrgänge oder besondere Anträge) kann eine Schulbescheinigung erforderlich sein.

Diese wird von der Schule ausgestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Schulrezeption.

 

 

Verspätete Anträge:

 

Anträge nach Ablauf der Frist werden in der Regel erst im Zeitraum Oktober/November bearbeitet.

Bis zur Ausgabe des Tickets müssen die Beförderungskosten zunächst selbst getragen werden.

 

 

Gastschüler:

 

Ein MVV-Ticket kann beantragt werden, wenn:

          • die Mindestentfernung erfüllt ist
          • die Gastfamilie Mitglied der EV-ESM ist
          • der Aufenthalt mindestens 6 Monate beträgt

 

 

S6 / S7:

 

Familien von S6/S7 Kindern erwerben das 365-Euro-Ticket bitte eigenständig an den bekannten MVG-Verkaufsstellen oder online unter: https://www.mvg.de/abos-tickets/abos/365-euro-ticket-mvv.html

 

Die Kostenrückerstattung erfolgt ausschließlich für berechtigte S6/S7 Kinder über das Referat für Bildung und Sport (RBS):

 

Fahrtkostenerstattung Schulweg – Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges – Landeshauptstadt München

 

  • Für diese Jahrgänge (S6/S7) gelten besondere gesetzliche Regelungen.
  • Eine Erstattung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
    • über 3km Schulweg + ab 3 Kinder im Haushalt
      oder
    • über 3km Schulweg + z.B. Familienbelastungsgrenze

 

Bitte prüfen Sie dies direkt über die Stadt München – Rubrik: Fragen & Antworten!

 

 

Frist: 05 – 22. Mai 2026

 

Nach Ablauf der Frist kann eine rechtzeitige Bearbeitung (Ticket zum Schuljahresbeginn) nicht garantiert werden.

 

 

Verwaltungskostenbeitrag:

 

Es fallen keine Kosten seitens der EV an, die 365-Euro-Ticket Abwicklung erfolgt direkt über die MVG.

 

Hinweis:

 

Pro Kind kann nur eine Transportlösung genutzt werden: Schulbus/Personenbeförderung oder MVV/365-Euro-Ticket