Schulbus im Schuljahr 2024/2025
Ein Online Antrag ist nur für Schüler der 1. bis zur 4. Grundschulklasse (P1 bis P4) möglich.
Für das Schuljahr 2024/2025 dürfen die Schüler der 5. Grundschulklasse (Klasse P5) NUR den Antrag auf die MVV-Karte stellen. Bitte beachten Sie auch die voraussichtlich mögliche Sonderregelung unten.
Damit sind zu einem Busantrag berechtigt:
- die Grundschulkinder (P1 bis P4), die weiter als 2 km von der ESM Fasangarten entfernt wohnen (kürzester Fußweg)
- die MVV-Karte NICHT beantragt haben
- die Kindergartenkinder mit Sonderregelung
Bei der Planung der Beförderung wird eine MVG Haltestelle im Umkreis bis zu 1 km von der Wohnung gesucht.
Sonderregelungen:
Nutzung des Schulbusses durch Kindergartenkinder:
Das Kindergartenkind hat ein Geschwisterkind (nur P1 bis P4) in der Grundschule, welches auch den Schulbus nimmt. Nur in diesem besonderen Fall wird das Kindergartenkind von der Stadt München aus Kulanz im gleichen Bus eingeplant und das nur, solange im Bus freie Plätze verfügbar sind.
Bitte stellen Sie den Antrag, wenn möglich gleich, nachdem Sie den Antrag für Ihr Schulkind (P1 bis P4) gestellt haben. Bitte beachten Sie aber, dass es vorkommen kann, dass ein Kindergartenkind während des Schuljahres seinen Platz ggf. an einen berechtigten Schüler (P1 bis P4) abtreten muss, wenn dieser Platz für dessen Beförderung benötigt wird.
Nutzung des Schulbusses durch Grundschulkinder in P5:
Diese Möglichkeit besteht im Schuljahr 2024/25 voraussichtlich NUR für die P5 Schüler, die Geschwisterkinder (P1-P4) im Bus haben. Sobald die Routen und die Buslinien von der Stadt München festgelegt wurden und die Bus- und Fahrzeug-Größen vorliegen, wird diese Möglichkeit des Transports der interessierten P5 Kinder geprüft. Ob diese P5 Schüler dann dieMöglichkeit haben, werden wir Ihnen im Oktober 2024 mitteilen. Die Beförderung mitdem Schulbus wäredann ab November 2024 möglich.
– Die P5 Schüler dürfen gleichzeitig die auf das Kind ausgestelklte MVVßKarte behalten.
– Bitte beachten Sie aber, dass es vorkommen kann, dass ein P5 Kind während des Schuljahres seinen Platz ggf. an einen berechtigten Schüler (P1 bis P4) abtreten muss, wenn dieser für dessen Beförderung benötigt wird.
– Die Geschwister: P5 Schüler und Kindergartenkind KG1/KG2 haben keinen Anspruch auf die Beförderung mit dem Schulbus.
– Für die Zuteilung von Sitzplätzen im Bus für alle P5-Schüler gelten die folgenden Regeln: Der Busplatz wird erstens an einen Schüler der Klasse P5 vergeben, der mindestens ein Geschwisterkind (P1 bis P4) hat, das ebenfalls den Schulbus benutzt, und zweitens unter der Voraussetzung, dass eine E-Mail and das EV-ESM Office geschickt wurde, in der das Interesse für den Schüler der Klasse P5 an der Busbeförderung bestätigt wird. Die Entscheidung, ob ein Schüler der Klasse P5 einen Platz im Bus erhält, wird nach Eingang der E-Mail, die das Interesse an der Beförderung mit dem Bus bestätigt, getroffen.
Hinweis für getrenntlebende Eltern:
Leider müssen wir darauf hinweisen, dass keine doppelte Anmeldung möglich ist, da die Stadt nur eine einzige Beförderung bezuschusst. Dennoch kann die andere Wohnadresse vom zweiten Elternteil auf freiwilliger Basis dem EV-ESM Büro mitgeteilt werden. Die Kinder von getrenntlebenden Eltern könnten von der Stadt München aus Kulanz in zwei Schulbusen eingeplant werden, solange die Schulbusroute es zulässt und/oder freie Plätze verfügbar sind. Bitte informieren Sie das EV-ESM Büro über diesen Wunsch. Die zweite Adresse sollte bereits in unserem neuen System, unter Mein Profil, Zusätzlicher Ansprechpartner eingetragen und gespeichert werden.
Wohnsitz außerhalb Münchens:
Für Kinder mit Wohnsitz außerhalb der Stadtgrenzen von München müssen die Eltern 20% der Kosten tragen. Die Abschlagzahlung ist unabhängig von der Entfernung zur Schule und beträgt für die auswärtigen Familien für das kommende Schuljahr 2024/2025 750 EUR/pro Kind. Sie wird am Anfang des Schuljahres in Rechnung gestellt.
Sobald die Schlussrechnung der Stadt München der EV-ESM im darauffolgenden Schuljahr vorliegt, wird diese (in Form einer Gutschrift oder einer Nachzahlung) den auswärtigen Familien, falls zutreffend, weitergeleitet.
Hinweis in eigener Sache:
– Die Elternvereinigung der ESM (EV-ESM) hat KEINEN Einfluss auf die Auswahl der von der Stadt München beauftragten Transportunternehmen.
– Darüber hinaus werden sowohl die Routen als auch die Einteilung der Kinder in die Busse gegebenenfalls in die Schultaxis usw., wie jedes Jahr, von der Stadt München und NICHT von der Elternvereinigung durchgeführt.
– Falls ein Kind in ein Taxi eingeteilt wird, muss die Kindersitzpflicht beachten werden. Diese eigene Kindersitzerhöhung sollte mit in die Schule und dann auf die Rückfahrt nach Hause mitgenommen werden.
– Die Haltestellen und die Abfahrtszeiten können jederzeit durch die Stadt München geändert werden.
– Im Schuljahr 2024/2025 können sich die Schulwegfahrtzeiten verlängern, aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle oder der Stadt liegen. Die Schulwegfahrtzeiten sollten jedoch 1 Stunde nicht überschreiten.
– Weiterhin möchten wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Fahrer keine Kinderbetreuung leisten, d.h. die Eltern müssen rechtzeitig an der Haltestelle sein, wenn sie sicherstellen wollen, dass ihre Kinder nicht allein auf der Straße zurückbleiben. Dies gilt auch für die Kindergartenkinder.
– Die Transportunternehmen informieren in besonderen Fällen (deutliche Verspätungen bzw. Komplettausfälle) die EV-ESM und /oder die Schule, so dass die betroffenen Eltern und die Schule zeitnah, z.B. per E-Mail oder Telefon, informiert werden können.
– Beachten Sie bitte auch, dass die Rückfahrt der Schulbusse/Taxis der Stadt München im Anschluss an den Schulunterricht vorgesehen ist. Falls Ihr Kind die Mittagsbetreuung oder Nebenschulaktivitäten besucht, so können Sie zusätzlich eventuell den EV-ESM Shuttlebus buchen.
Die jährliche Verwaltungsgebühr für den Transport beträgt pro Kind/Antrag 15 €. Die Verwaltungsgebühr wird am Anfang des Schuljahres in Rechnung gestellt.
Wir können keinen Platz im Schulbus/Schultaxi für die Buchungen garantieren, die nach dem 15. Mai 2024 registriert wurden bzw. bei späten Anmeldungen sei auch mit längeren Bearbeitungszeiten durch die Stadt in den ersten Monaten des neuen Schuljahres zu rechnen. Dies gilt auch bei einem Umzug und für neu eingeschriebene ESM-Schüler.
Hier finden Sie die Busregeln für Kinder die mit Schulbus/Taxi fahren.
SCHULBUS BUCHEN
Melden Sie sich in unserem EV-ESM Booking System auf www.ev-esm-booking.org an. Beim ersten Login seit September 2023 müssen die Klassenangaben Ihrer Kinder für das laufende Schuljahr 2023/24 bestätigen/aktualisieren. Wir empfehlen Ihnen dies zu tun bevor Sie mit der Buchung starten.
Unter Dienstleistungen im linken Menü gehen Sie bitte zu Buchungen verwalten und wählen Sie die Transportoption aus, die Sie buchen möchten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie in der oberen rechten Ecke auf das richtige Schuljahr umstellen – 2024/25.
Nachdem Sie die Buchung abgeschlossen haben, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Sie können den Status Ihrer Buchung jederzeit im EV-ESM Booking System überprüfen.