MVV-Karte

365-Euro-Ticket im Schuljahr 2025/2026

 

Für Schüler*innen der Grundschule (P1 bis P5) sowie der Höheren Schule (S1 bis S5) können Sie online einen Antrag auf ein 365-Euro-Ticket  in unserem EV-ESM Booking System stellen. Dazu berechtigt sind:

 

  •  die Schüler*innen der Grundschule  P1-P4, die einen weiteren Schulweg von mehr als 2 Kilometer in einfacher Richtung haben und den Schulbus NICHT beantragt haben,
  •  die Schüler*innen der Grundschule  P5, die die einen weiteren Schulweg von mehr als 3  Kilometer in einfacher Richtung haben,
  • die Schüler*innen der Höheren Schule (S1 bis S5), die einen weiteren Schulweg von mehr als 3 Kilometer in einfacher Richtung haben,
  • auch Gastschüler*innen können die MVV-Karte beantragen, sofern die Voraussetzung der Mindestentfernung erfüllt ist und ihre Gastfamilie bei der Elternvereinigung eingeschrieben ist. Beachten Sie bitte: der Gastschüler*innen muss die ESM mindestens 6 Monate besuchen.

 

Bei der Fahrkarte handelt es sich um das 365-Euro-Ticket der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG).  Das 365-Euro-Ticket ist rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr (bis zum 30. September 2026) und auch in der Freizeit im gesamten MVV-Gebiet gültig.

Für die Schüler*innen mit Wohnsitz innerhalb der Stadtgrenzen von München (PLZ von 80000 bis 81999) übernimmt die Landeshauptstadt München die Kosten des 365-Euro-Tickets.

 

Für Schüler*innen mit Wohnsitz außerhalb der Stadtgrenzen von München haben die Eltern 20 %  der Kosten des bewilligten  365-Euro-Tickets zu tragen.

 

Die jährliche Verwaltungsgebühr für den Transport beträgt pro Kind 15 €/pro Antrag. Die Verwaltungsgebühr wird am Anfang des Schuljahres in Rechnung gestellt.

 

WICHTIG!

Der MVV-Kartenantrag muss immer auch im Portal der Landeshauptstadt München gestellt werden für.

• Alle neuen Schülerinnen und Schüler der ESM

• Schülerinnen und Schüler der ESM, die erstmals öffentliche Verkehrsmittel nutzen

• Schülerinnen und Schüler der ESM, die auf ein neues Verkehrsmittel (Bus <=> MVV-Karte) umsteigen

• Schülerinnen und Schüler der ESM bei jedem Umzug/Adresswechsel

 

über folgenden Link:

Fahrtkostenerstattung Schulweg – Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges – Landeshauptstadt München

 

Den Familien wird empfohlen, das automatisch generierte PDF auszudrucken und die hochgeladenen Dokumente für sich zu behalten.

 

Für Schüler*innen der Höheren Schule der Klasse S6 und S7 und alle Schüler*innen, bei denen die Mindestentfernung zur Schule nicht gegeben ist, kann das 365-Euro-Ticket bei der MVG erworben werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link: www.mvg.de.

Für den Erwerb eines 365-Euro-Ticket für Schüler*innen der Klassen S6 und S7 ist eine Bestätigung des Schulbesuchs notwendig.

 

Die Schulrezeption ist für die Ausstellung der Schulbesuchsbestätigung der Schüler*innen in S6 und S7 zur Europäischen Schule München zuständig. Bitte wenden Sie sich hier an die Schulrezeption.

 

AUSNAHME FÜR SCHÜLER *INNEN DER SCHULE DER KLASSEN S6 UND S7

Das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges führt dazu Folgendes aus:

 

Nach Art. 3 Abs.2  SchKfrG werden für Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 11 (analog S6 der ESM) und ab der Jahrgangsstufe 12 (analog S7 der ESM) die Kosten der notwendigen Beförderung, soweit die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Familienbelastungsgrenze von derzeit in Höhe von 320 € pro Schüler oder Schülerin und Schuljahr oder von 490 € pro Familie und Schuljahr übersteigen, übernommen.

Gleichzeitig ist es erforderlich, dass der Schulweg (= einfacher Fußweg) für Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 5 (analog P5 der ESM) länger als drei Kilometer in einer Richtung ist (Art. 2 Abs. 1 SchKfrG).

 

Die Familienbelastungsgrenze besagt, dass eine Familie 320 € pro Schüler oder Schülerin und Schuljahr oder 490 € pro Familie und Schuljahr von den notwendigen Fahrtkosten selbst zu tragen hat. Letztlich ist es hierbei unerheblich, wie hoch die monatlichen Fahrtkosten sind, weil nur der über 320 € pro Schüler oder Schülerin, oder 490 € pro Familie hinausgehende Betrag zu erstatten ist.

 

Im Sinne des Gesetzes haben diejenigen Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 11 grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs, welche:

 

  • eine anerkannte Behinderung haben, die eine Übernahme der Beförderung erfordert.
  • aus einer Familie stammen, in welcher für drei oder mehr Kinder, Kindergeld (oder vergleichbare Leistungen) nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) bezogen wird.

 

Folgende Nachweise bzw. Unterlagen können für eine mögliche Absetzung der Familienbelastungsgrenze anerkannt werden:

 

  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG), für 3 oder mehr Kinder in Form eines Kindergeldbescheides oder mit einer Gehaltsabrechnung auf dem alle Kinder aufgeführt sind.
  • Nachweis über eine anerkannte Behinderung, welche einen möglichen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs auslösen könnte.
  • Nachweis durch die Vorlage der Unterhaltsberechtigten Zulage vom Europäischen Patentamt.

 

Der Nachweis soll sich immer auf den Monat August des lfd. Schuljahres oder später beziehen(falls die anderen Kinder jünger als 18 Jahre alt sind, ist ein früherer Nachweis auch möglich). Wird ein Nachweis erst ab einem späteren Zeitpunkt erbracht, so wird die Familienbelastungsgrenze anteilig abgesetzt.

 

Die elektronische Antragsstellung bei der Landeshauptstadt München für Schüler*innen der Jahrgangsstufe S6 und S7 mit dem folgenden Link möglich:

 

https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/05/05/kostenfreiheit/index).

 

Die Bescheinigung der Schulzugehörigkeit bei der ESM kann  bei der Rezeption in der Höheren Schule vom Schüler*in selber oder Eltern abgeholt werden. Bitte geben Sie bei der Beantragung der Bestätigung den Zweck der Ausstellung an: Bestätigung für einen zukünftigen Schüler*in der Jahrgangsstufe S6 und/oder S7 im Schuljahr 2025/2026 zur Ausstellung eines MVG-Tickets. Die Schulleitung und Rezeption wurden davon informiert und diese Bestätigungen können ab sofort bei der ESM-Rezeption angefragt und abgeholt werden.

 

Die entsprechenden Nachweise (Zugehörigkeit zur Schule und Kindergeldnachweise usw.) sind in der Antragsstellung mit hochzuladen und werden mit dem generierten PDF an das Referat für Bildung und Sport, Abteilung Gast- und Vertragsschulwegen, Sachgebiet Kostenfreiheit des Schulweges automatisch weitergeleitet.

 

Im Einvernehmen mit dem Referat für Bildung und Sport, Abteilung Gast- und Vertragsschulwesen, Sachgebiet Kostenfreiheit des Schulwegs ist es weder postalisch noch elektronisch notwendig das PDF oder die Nachweise zusätzlich zu versenden. Den Familien wird empfohlen, das automatisch generierte PDF auszudrucken und die hochgeladenen Dokumente für sich zu behalten.

 

Das 365-Euro-Ticket wird ausschließlich für die derzeit besuchte Schule und aktuelle Adresse jeweils bis zum Ende des beantragten Schuljahres bewilligt. Sollten Sie für ein weiteres Schuljahr die Kostenfreiheit des Schulweges beantragen wollen, so ist dazu ein neuer Antrag, sowie ein aktueller Nachweis für eine mögliche Absetzung der Familienbelastungsgrenze erforderlich.

 

Das Sachgebiet wird versuchen, die Fahrkarten bereits am letzten Schultag des Schuljahres 2024/2025 allen Schüler*innen auszuhändigen. Die Gültigkeit des 365-Euro-Tickets MVV vom Schuljahr 2024/2025 verlängert sich bis zum 30.09.2025.

 

Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen oder Hilfe bei der elektronischen Antragsstellung benötigen, so können Sie sich mit Ihrem Anliegen an das EV-ESM Büro oder an das Sachgebiet für die Kostenfreiheit des Schulwegs wenden. Die Mitarbeiter*innen des Sachgebiets sind telefonisch unter der Telefonnummer (089) 233 41 623 zu erreichen oder per E-Mail unter: schuelerbefoerderung.rbs@muenchen.de.

 

MVV-KARTE BUCHEN

Melden Sie sich in unserem EV-ESM Booking System an.

 

Beim ersten Login seit September 2024 müssen Sie die Klassenangaben Ihrer Kinder für das laufende Schuljahr 2024/2025 bestätigen/aktualisieren. Wir empfehlen Ihnen dies zu tun bevor Sie mit der Buchung starten.

 

Unter Dienstleistungen im linken Menü gehen Sie bitte zu Buchungen verwalten und wählen Sie die Transport Option aus, die Sie buchen möchten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie in der oberen rechten Ecke auf das richtige Schuljahr umstellen – 2025/2026.

 

Nachdem Sie die Buchung abschließen, bekommen Sie auch eine automatische Benachrichtigung per E-Mail.

Sie können den Status Ihrer Buchung jederzeit im EV-ESM Booking System überprüfen.

 

Die Buchungen für die Fahrkarte die nach Anmeldeschluss 04. Mai 2025 bei der EV-ESM eingehen, werden durch die Landeshauptstadt München erst zum Termin Oktober/November bearbeitet, sodass bis zur Aushändigung der Fahrkarte  die Beförderungskosten von den Eltern  selbst zu tragen sind. Alternativ besteht auch die Möglichkeit das 365-Euro-Ticket selbst zu erwerben. Die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH hat der Landeshauptstadt München ein Sonderkündigungsrecht für das 365-Euro-Ticket eingeräumt. Das bedeutet, dass eine vorzeitige Kündigung Ihrerseits bei Erfüllung der Kostenfreiheit des Schulweges möglich ist. Die bis dahin verauslagten Beförderungskosten werden Ihnen in Höhe von 36,50 Euro pro Monat erstattet. Diese Regelung gilt nur beim Abschluss eine 365-Euro-Ticket. Für eine mögliche Rückerstattung der notwendigen und verauslagten Beförderungskosten sind Ihre Kontodaten im RBS-Antragsverfahren notwendig.